KFZ-Technologie-Zentrum | GLATT
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AGB




Verkaufsbedingungen des KFZ – Technologie – Zentrum Glatt GbR

(KFZ Technologie Zentrum Glatt GbR – Stand Januar 2012)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reparatur , Wartungs , Diagnose , Montage und Instandsetzungsarbeiten sowie für den Verkauf von Ersatzteilen und Zubehör durch das KFZ Technologie Zentrum Glatt GbR. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Auftragserteilung

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem erteilten Auftrag, dem Kostenvoranschlag oder der Auftragsbestätigung. Notwendige Zusatzarbeiten bis 100 € dürfen ohne Rücksprache ausgeführt werden. Der Kunde verpflichtet sich, während der Reparatur erreichbar zu sein.

3. Kostenvoranschläge und Preise

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Preisabweichungen bis 15 % gelten als genehmigt. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Ersatzteile und Altteile

Wir verwenden Originalteile, Identteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile. Altteile werden entsorgt, sofern der Kunde keine Rückgabe verlangt. Bei kundenseitig gelieferten Teilen übernehmen wir keine Gewährleistung oder Haftung.

5. Leistungssteigerungen / Softwaremodifikationen / Tuning

Der Kunde muss vor Auftragserteilung schriftlich mitteilen, ob am Fahrzeug Motorleistungssteigerungen, Softwareoptimierungen (Chiptuning), Kennfeldänderungen oder andere nicht serienmäßige Modifikationen vorgenommen wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung und keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die ganz oder teilweise auf solche Modifikationen zurückzuführen sind – unabhängig davon, ob diese offengelegt wurden. Werden Leistungssteigerungen oder Softwaremodifikationen nach unserer Leistungserbringung vorgenommen, erlöschen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Wir behalten uns vor, Arbeiten an getunten Fahrzeugen abzulehnen. Diagnosen und Reparaturen an getunten Fahrzeugen erfolgen ausschließlich auf Risiko des Kunden.

6. Abnahme und Probefahrt

Zur Funktionsprüfung dürfen Probefahrten durchgeführt werden. Das Fahrzeug ist nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen. Nach 3 Tagen können Standgebühren erhoben werden.

7. Gewährleistung

Auf Werkleistungen gewähren wir 12 Monate Gewährleistung; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung. Bei kundenseitig gelieferten Teilen besteht keine Gewährleistung.

8. Haftung

Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Keine Haftung besteht insbesondere für: • versteckte Vorschäden • Folgeschäden durch kundenseitig gelieferte Teile • Schäden durch Leistungssteigerungen oder Softwareeingriffe • nicht offengelegte technische Veränderungen

9. Unternehmerpfandrecht

Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen besteht ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug. Bei Nichtzahlung kann das Fahrzeug zurückbehalten werden.

10. Zahlung

Rechnungen sind bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

12. Gerichtsstand und Rechtswahl

Erfüllungsort ist der Sitz der Werkstatt. Gerichtsstand für Unternehmer ist Stuttgart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht; UN Kaufrecht ist ausgeschlossen. Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.



Stand - September 2012



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